Einleitung: Unternehmensumwandlung
Unternehmensumwandlung ist Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung auf einen andern Rechtsträger.
Eine Gesellschaft kann ihre Rechtsform ändern (Umwandlung) (FusG 53). Dadurch werden in der Regel ihre Rechtsverhältnisse nicht verändert.
Gesetzliche Grundlagen der Unternehmensumwandlung
- FusG 53 ff.
- Handelsregisterverordnung (HRVo)
- Steuerrecht







