HR-Anmeldung
Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan hat dem Handelsregisteramt die Umwandlung zur Eintragung anzumelden (FusG 66).
HR-Eintrag
Die Umwandlung erhält mit der Eintragung ins HR ihre Rechtswirksamkeit (FusG 67).
Umwandlung von Gesellschaften / Änderung der Rechtsform nach FusG in der Schweiz