Bei konzern-internen Umwandlungen kann auf folgende Dokumente verzichtet werden:
- Umwandlungsbericht
- Umwandlungsprüfung
- Einsichtsverfahren.
Der Gesetzgeber hat trotz dieser Erleichterungen nicht auf den GV-Beschluss über den Grundsatzentscheid der Umwandlung verzichtet. Der Umwandlungs-Beschluss an einer a.o. GV bleibt auch für Konzerne zwingend.