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Unternehmensumwandlung

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Steuern

Rechtsgebiet:
Unternehmensumwandlung
Stichworte:
Unternehmensumwandlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einkommenssteuer

Als Voraussetzung für eine steuerneutrale Umwandlung bei sämtlichen Umstrukturierungsvarianten wird verlangt:

  • Fortbestehen einer Steuerpflicht in der Schweiz
  • Weiterführung der bisherigen Einkommens- bzw. Gewinnsteuerwerte.

Dies gilt auch für eine Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft.

Literatur

  • MÜLLER PETER / SCHREIBER SUSANNE, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Umstrukturierungen, 2016, § 2, N 26
  • ETTLIN ERICH / STÜDLE ROLAND, Umstrukturierungen bei Personengesellschaften, in: ST 2009, S. 334

Transaktionsspezifische Voraussetzungen

Für eine steuerneutrale Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind Voraussetzung:

  • Betriebserfordernis
  • Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren

Verletzung der Sperrfrist

Eine ganze oder teilweise Veräusserung der Beteiligungsrechte während der Sperrfrist führt zu einer nachträglichen Besteuerung der stillen Reserven oder eines Teiles davon (vgl. ASA 68 [1999/2000] 71).

Emissionsabgabe

Die Umwandlung von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft löst in der Regel die Emissionsabgabe aus, mit folgenden Einschränkungen:

  • Bemessungsgrundlage: nicht Verkehrswert der eingebrachten Vermögenswerte, sondern Nennwert der neu geschaffenen Beteiligungswerte
  • Freibetrag vom neu geschaffenen Nennwert: CHF 1 Mio.

Sozialabgaben

Sind die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft gegeben, sind keine Sozialabgaben zu entrichten.

Ausnahmen:

  • Realisierung stiller Reserven aus nicht übertragenen Werten
  • Verletzung Veräusserungssperrfrist

Die stillen Reserven sind als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern und darauf Sozialabgaben abzuführen.

Weiterführende Informationen

Vgl. Liquidation einer Kollektivgesellschaft » Steuern

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